Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die alleinige Grundlage der Vertragsbeziehungen mit unseren Kunden und haben Vorrang vor deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Kunden sind gebeten, vor einer Bestellung bei unserem Unternehmen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.

Artikel 1 – Angebot und Bestellung

1.1. Außer bei gegenteiligen, in unseren besonderen Vertragsbedingungen angegebenen Bestimmungen, haben unsere Angebote eine Gültigkeit von jeweils einem Monat.
1.2. Eine Bestellung ist für uns nur bindend, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
1.3. Die verhandelten Verpflichtungen, welche die Bestellungen und Bestellungsänderungen umfassen, erlangen folglich erst nach Senden unserer schriftlichen Bestätigung bindenden Charakter.
1.4. Bei einer durch den Kunden erfolgten Stornierung oder Änderung der Bestellung können wir als Ausgleich der Verwaltungskosten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % der Preises verlangen, wenn die Änderung innerhalb von 10 Werktagen eingeht, bzw. 75 %, wenn diese nach Ablauf von 10 Werktagen erfolgt.

Artikel 2 – Preise

2.1. Unsere Preise sind in Euro exklusive Mehrwertsteuer angegeben. Die berechneten Preise sind streng vertraulich. Die Steuern gehen zu Lasten des Käufers und eine Erhöhung der MwSt. oder jegliche neu erlassene Steuer, die zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung eintritt, können ihm in Rechnung gestellt werden.
2.2. Außer bei gegenteiligen, in unseren besonderen Vertragsbedingungen angegebenen Bestimmungen gelten unsere Preise für einen Versand ab unseren Einrichtungen. Kümmern wir uns um den Transport oder dessen Organisation, so werden die Transportkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
2.3. Unsere Preise betreffen ausschließlich die Lieferung der in den Sonderbedingungen aufgeführten Geräte unter Ausschluss jeglicher anderen Arbeiten oder Dienste, was insbesondere die Aufstellung und die Montage betrifft. Werden diese vom Käufer in Auftrag gegeben, so erfolgt eine gesonderte Rechnungsstellung als Zusatz des in den Sonderbedingungen vorgesehenen Preises.
2.4. Die in den Tarifen erscheinenden Preisangaben sind unverbindlich.

Artikel 3 – Zahlung

3.1. Unsere Zahlung der Rechnungen ist außer bei Sonderbestimmungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum an unseren Sitz zu entrichten.
3.2. Jegliche Reklamation bezüglich der an den Kunden geschickten Rechnung muss spätestens 8 Werktage nach dem Sendedatum der Rechnung schriftlich (auf dem Postweg oder per Fax) an uns geschickt werden.
3.3. Bei ausbleibender fristgerechter Zahlung einer Rechnung werden umgehend sämtliche ausstehende Rechnungen des Käufers zahlbar.
3.4. Für jede nicht fristgerecht gezahlte Rechnung wird automatisch und ohne vorherige Mahnung ein Verzugszins von 1,25 % pro Monat fällig.
3.5. Darüber hinaus wird jede nicht fristgerecht gezahlte Rechnung automatisch und ohne vorherige Mahnung um eine als Schadensersatz geforderte Abfindungspauschale von 15 % des unbezahlten Betrags erhöht, wobei sich der Mindestbetrag 65 Euro beläuft.

Artikel 4 – Modalitäten der Lieferung

4.1. Außer bei gegenteiligen, in unseren besonderen Vertragsbedingungen angegebenen Bestimmungen erfolgt die Lieferung ab Werkstatt und der Käufer muss das verkaufte Material spätestens 5 Kalendertage nach Ausgang einer Benachrichtigung über die Materialverfügbarkeit, die er telefonisch oder per Fax mindestens 24 Stunden im Voraus erhält, in unseren Einrichtungen abholen. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Gebühr für Zwischenlagerung berechnet und wir dürfen den Vertrag automatisch und ohne vorherige Mahnung kündigen und eine Abfindung in Höhe von 75 % des Preises fordern.
4.2. Der Käufer trägt ab Lieferung sämtliche, insbesondere den Transport betreffende Risiken bezüglich des verkauften Materials auch dann, wenn der vereinbarte Preis frachtfrei ist oder wenn wir den Transport mit unseren Fahrzeugen ausführen oder den Transport organisieren. Es obliegt dem Käufer, auf eigene Kosten alle erforderlichen Versicherungen abzuschließen.
4.3. Der Käufer darf eine Teillieferung nicht ablehnen.

Artikel 5 – Lieferfristen

Außer im Falle einer ausdrücklichen, in unseren Sonderbedingungen gewährten Garantie sind die in den Sonderbedingungen angegebenen Lieferfristen keine verbindlichen Fristen. Unserer Haftung kann erst nach einer Mahnung und bei einer bedeutenden, einem groben Verschulden unsererseits zuzuschreibenden Verschulden geltend gemacht werden.

Artikel 6 – Eigentumsvorbehalt

Das gelieferte Material bleibt auch bei Umwandlung oder Einbindung in andere Güter bis zur vollständigen Zahlung des Preises unser Eigentum.

Artikel 7 – Annahme

Das Material gilt spätestens acht Kalendertage nach Lieferung außer bei präziser und detaillierter, vor Ablauf dieser Frist per Einschreiben erfolgter Reklamation als vom Kunden angenommen. Die Annahme umfasst alle sichtbaren Fehler, d. h. alle Fehler, die der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb von acht Kalendertagen nach Lieferung durch eine aufmerksame und seriöse Kontrolle festgestellt hätte, was insbesondere die Merkmale und die Funktion der Geräte betrifft. Wenn das Material nicht konform und von einem offensichtlichen Fehler behaftet ist, nehmen wir unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzzahlung nach eigenem Ermessen den Umtausch oder die Reparatur vor oder schicken eine Gutschrift gegen Rückgabe des Geräts.

Artikel 8 – Garantie

8.1. Für das von uns verkaufte Material gewähren wir ab Lieferung zu den im Anschluss folgenden Bedingung und außer bei gegenteiligen Klauseln ein Jahr Garantie auf versteckte Fehler.
8.2. Die Garantie ist nur anwendbar, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Durch den Fehler wird die Nutzung des Geräts für seinen üblichen oder einen spezifischen, in den Sonderbedingungen aufgeführten Verwendungszweck stark eingeschränkt; 
  • Das Gerät wurde sachgemäß montiert und aufgestellt; 
  • Das Gerät wird unter normalen Bedingungen verwendet. 

Nicht im Garantieumfang enthalten sind Reparaturen, die durch eine bezogen auf unsere Nutzungsbestimmungen oder den Bestellschein anormale Installation oder Verwendung entstehen oder durch das Unvermögen oder die Nachlässigkeit des Käufers oder des Bedienungspersonals oder durch eine flagrante Vernachlässigung der Instandhaltung oder die Veränderung, Demontage oder Reparatur des Geräts durch eine Person ohne entsprechende berufliche Qualifikation erforderlich sind. Die Garantie ist ebenfalls nicht anwendbar, wenn auf dem Bestellschein vorgesehen ist, dass die Inbetriebnahme durch uns vorgenommen wird, diese jedoch vor unserem Eingreifen durch den Käufer oder einen Dritten ausgeführt oder begonnen wurde. 

8.3. Um den Garantieanspruch geltend machen zu können, muss uns der Käufer jegliche Reklamation im Hinblick auf versteckte Fehler innerhalb von maximal 48 Stunden, nachdem er bewusste Fehler festgestellt hat oder diese hätte feststellen müssen, per Einschreiben zur Kenntnis bringen.
8.4. Unsere Garantie beschränkt sich nach unserem Ermessen unter Ausschluss einer Auflösung des Verkaufs oder jeglichem Schadensersatz auf die kostenlose Reparatur (Teile und Arbeit) oder den Austausch des defekten Geräts. Der Käufer sendet das defekte Gerät auf seine Kosten und sein Risiko an uns zurück, um den Austausch oder die Reparatur vornehmen zu lassen.

Artikel 9 – Haftungsbeschränkung

Ab der Lieferung beschränkt sich unsere Haftung auf die unter Artikel 7 und 8 aufgeführten Punkte. Folglich sind wir nicht zur Leistung von Schadensersatz für Schäden an anderen Gütern als dem verkauftem Material, Verdienstausfall oder jeglichen anderen Schaden verpflichtet, der direkt oder indirekt durch Schäden an den Geräten verursacht wurde.

Artikel 10 – Höhere Gewalt

Als Fälle höherer Gewalt, die uns zur Aussetzung der Wahrnehmung unserer Verpflichtungen oder der schadensersatzlosen Kündigung eines Vertrags ermächtigen, gelten: vollständige oder Teilbestreikung, Aufstände, Lock-out, Unwetter, Maschinenbruch, Brand sowie jegliche andere, außerhalb unseres Einflusses liegende Ursache, die eine normale Erfüllung unserer Verpflichtungen verhindert.

Artikel 11 – Auflösung des Verkaufs

Wir haben das Recht, den Verkauf automatisch aufzulösen, indem der Käufer über unsere Absicht per Einschreiben in Kenntnis gesetzt wird, wenn der Verkäufer eine seiner Vertragspflichten grob vernachlässigt und insbesondere versäumt, das Gerät innerhalb der unter Art. 4.3 aufgeführten Frist abzuholen, bei einer Rechnung einen Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen aufweist oder deutlich wird, dass er einer seiner Hauptverpflichtungen nicht nachkommen wird oder alles darauf hinweist, dass er diesen nicht nachkommen wird, wobei diese Auflösung erfolgen kann, bevor diese Verpflichtung fällig wird. Im Falle einer Auflösung des Verkaufs schuldet uns der Käufer in Anwendung des obigen Absatzes einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % des Verkaufspreises mit einem Mindestbetrag von 65 Euro.

Artikel 12 – Geistige Eigentumsrechte

Wir bleiben Eigentümer sämtlicher Rechte an unseren Unterlagen, Zeichnungen, Filmen, Plänen, Schemata, verwendeten Werkzeugen, Angeboten und Dokumentationen, auch wenn diese dem Kunden übergeben wurden. Im Falle einer Studie haben wir das Recht, die zur Ausarbeitung des Projekts verwendeten Dokumente zu behalten.

Artikel 13 – Zuständigkeit und anwendbares Recht

Jeder direkt oder indirekt aus unserer Vertragsbeziehung mit dem Käufer hervorgehende Streitfall unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichtshöfe und Gerichte am Ort unseres Gesellschaftssitzes.